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Zweckentfremdung von Verkäsungszulage-Geldern bei der Käserei Imlig
AV. Seit dem 1. Mai 1999 und der Agrarpolitik 2002 (1999 bis und mit 2003) werden an Käsereien, Milchverarbeiter und Landwirte sogenannte Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen ausbezahlt, wenn die Milch verkäst wird. Diese Zulagen betragen heute noch 15 Rp. und 3 Rp. pro Kilogramm Milch und werden direkt den Milchverarbeitern, respektive den Käsereien durch das Bundesamt für Landwirtschaft auf deren Bankkonto ausbezahlt.
Die Siloverzichtszulage von heute 3 Rp./kg Milch hat das Ziel, jene Milchproduzenten zu belohnen, die Milch produzieren, ohne auf das Silofutter aus dem Silo angewiesen zu sein. Milch aus Silofreier Produktion ist wegen störenden Bakterien im Silofutter besser für die Käseherstellung geeignet.
Das Magazin „der Beobachter“ hat im Jahr 2013 (Nr. 20/2013, Seite 11) in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der Neuen Bauern Koordination Schweiz eine Bestandesaufnahme zu den Empfängern der Verkäsungs
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